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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18 (https://dejure.org/2020,13990)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2020 - L 18 AS 367/18 (https://dejure.org/2020,13990)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - L 18 AS 367/18 (https://dejure.org/2020,13990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41a Abs 5 S 1 SGB 3, § 131 Abs 5 SGG, § 40 SGB 2, § 328 SGB 3
    Voraussetzungen einer Zurückverweisung der Streitsache an die Behörde durch das Sozialgericht - Anzuwendendes Recht bei endgültiger Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei Gesetzesänderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Diese Regelung findet nämlich auf vor dem 1. August 2016 beendete Bewilligungszeiträume - wie zwischenzeitlich höchstrichterlich entschieden - keine Anwendung (vgl BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R - juris - Rn 23 ff).

    Waren die Bewilligungszeiträume - wie hier - am 1. August 2016 bereits beendet, bleibt für die abschließende Entscheidung mangels einer Erstreckung der Neuregelung hierauf die bis dahin geltende Rechtslage maßgeblich, dh die Verweisung in § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II auf § 328 SGB III (vgl BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn 31).

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Dabei beschränkt sich der Streitstoff hier aufgrund der Zurückverweisungsentscheidung des SG nach § 131 Abs. 5 SGG auf die Frage, ob der Klägerin - ähnlich der Situation beim Grundurteil im Höhenstreit (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R = SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 Rn 10) - im streitbefangenen Zeitraum voraussichtlich existenzsichernde Leistungen abschließend zuzuerkennen sein werden und ihre Bemessung weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert (vgl BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 14 AS 7/18 R - juris - Rn 10).

    In Anlehnung an die Vorschriften des § 113 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung und des § 100 Abs. 3 Satz 1 Finanzgerichtsordnung soll sie den Gerichten im Interesse einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits eigentlich der Behörde obliegende zeit- und kostenintensive Sachverhaltsaufklärungen ersparen und einer sachwidrigen Aufwandsverlagerung entgegenwirken, wenn die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl BT-Drucks 15/1508 S 29, vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 14 AS 7/18 R - juris).

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Zutreffende Klageart hierfür ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG), soweit das Klagebegehren auf weitere Zahlungen über die vorläufig erbrachten Leistungen hinaus zielt, und ansonsten die (kombinierte) Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz, vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Februar 2017 - B 14 AS 22/16 R - juris - Rn 10 f).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Rechtsgrundlage der für den hier streitbefangenen Bewilligungszeitraum noch zu treffenden abschließenden Entscheidung ist in materiell-rechtlicher Hinsicht § 19 iVm §§ 7 ff und §§ 20 ff SGB II idF, die das SGB II insoweit vor dem streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I 453) erhalten hatte; denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip, vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 15 mwN).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Waren im Anschluss an den Bewilligungszeitraum neue Umstände zu berücksichtigen, war daher zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der den Berechtigten endgültig zustehenden Leistungen von Amts wegen notwendig eine das Verwaltungsverfahren auf den ursprünglichen Leistungsantrag abschließende Entscheidung nach Maßgabe von § 328 Abs. 3 Satz 1 sowie ggf Satz 2 Halbs 1 SGB III zu treffen (vgl BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R = SozR 4-4200 § 40 Nr. 9 - Rn 24 mwN).
  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 30/05 R

    Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 SGG auf die kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Die nach der Rspr des BSG zunächst auf die Fälle der reinen Anfechtungsklage beschränkt gewesene (vgl BSG, Urteil vom 17. April 2007 - B 5 RJ 30/05 R = BSGE 98, 198 - Rn 8 ff) und durch das Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008 (BGBl I 444) ausdrücklich auf Anfechtungs- und Leistungsklagen sowie Verpflichtungsklagen erstreckte Regelung des § 131 Abs. 5 SGG begründet eine Ausnahme von der Verpflichtung der Gerichte, die bei ihnen anhängigen Sachen grundsätzlich selbst spruchreif zu machen.
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Dabei beschränkt sich der Streitstoff hier aufgrund der Zurückverweisungsentscheidung des SG nach § 131 Abs. 5 SGG auf die Frage, ob der Klägerin - ähnlich der Situation beim Grundurteil im Höhenstreit (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R = SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 Rn 10) - im streitbefangenen Zeitraum voraussichtlich existenzsichernde Leistungen abschließend zuzuerkennen sein werden und ihre Bemessung weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert (vgl BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 14 AS 7/18 R - juris - Rn 10).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleiteten abschließenden Feststellungen der Leistungsansprüche für die streitbefangenen Zeiträume durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 Rn 4a mwN).
  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18
    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleiteten abschließenden Feststellungen der Leistungsansprüche für die streitbefangenen Zeiträume durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 Rn 4a mwN).
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